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Rückzahlung an Atomkonzerne rückgängig machen

Pressemitteilung von Hubertus Zdebel,

„Die Bundesregierung muss alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Urteil des Hamburger Finanzgerichtes, nachdem Bund und Länder verpflichtet sind, den Atomkonzernen 2,16 Milliarden Euro Steuergelder zurückzuerstatten, rückgängig zu machen“, fordert Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der im Mai durch diese Rückzahlung um 5 Prozent sinkenden Steuereinnahmen. Das Finanzgericht hat die 2011 eingeführte Brennelementesteuer für verfassungswidrig und mit dem Europarecht unvereinbar erklärt. Zdebel weiter:

„Dieses Urteil des Hamburger Finanzgerichts ist eine klare Entscheidung im Sinne der Atomkonzerne. Da es auch auf alle anderen Brennstoffe eine Steuer gibt, erschließt sich nicht, warum gerade die Brennelementesteuer verfassungswidrig sein sollte. Mit der Einführung dieser Steuer wurde nach fast fünf Jahrzehnten der zivilen Nutzung von Atomkraft lediglich ein massiver Subventionsvorteil für die Atomkonzerne abgeschafft.

Die Kosten für die Atomenergie wurden mit Hilfe von milliardenschweren Subventionen seit Jahrzehnten künstlich niedrig gehalten. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) hat die Subventionen für Atomkraft in Deutschland von 1950 bis 2010 auf über 200 Milliarden Euro geschätzt. Der Staat leistet bis heute direkte Zuschüsse und gewährt indirekte Vergünstigungen bei Bau und Betrieb der Atomkraftwerke, die der Steuerzahler zu tragen hat. Wenn es aber um die Finanzierung des AKW-Rückbaus und der Entsorgung atomarer Abfälle geht, nutzen die Atomkonzerne alle Mittel, um sich aus der Verantwortung für die von ihnen verursachten Atommüllfolgeschäden zu stehlen, wie aktuell die Bad-Bank-Pläne für die Atomrückstellungen zeigen.

Es ist ein Skandal, dass nun auch noch ein Gericht dieses Gebaren der Konzerne, wonach Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden sollen, belohnt. Ich kann nur hoffen, dass der Bundesfinanzhof das jetzige Urteil aufhebt und der Rechtsprechung des baden-württembergischen Finanzgerichts folgt, das am 11. Januar 2012 geurteilt hatte, die Kernbrennstoffsteuer verstoße nicht gegen das Grundgesetz.“