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Regierungsparteien blockieren Straffreiheit der Verwendung von antifaschistischen Symbolen

Pressemitteilung von Kersten Steinke,

Mehr als 3.600 Bürgerinnen und Bürger haben sich in einer Öffentlichen Petition dafür ausgesprochen, dass Persiflagen zur Unterstützung einer Contra-Haltung gegen rechtes Gedankengut - etwa ein durch eine Faust zerschlagenes Hakenkreuz - im Strafgesetzbuch ausdrücklich straffrei gestellt werden. Die Regierungsparteien SPD und CDU sehen jedoch keinen Handlungsbedarf und haben die Petition im Petitionsausschuss abgelehnt. Dazu erklärt die Ausschussvorsitzende Kersten Naumann (DIE LINKE):

Es ist ein Hohn für alle Demokraten, wenn die Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze oder ähnlicher Symbole zum Protest gegen Rechtsextremismus mit jenen antidemokratischen Symbolen gleichgesetzt wird. Genau das ist in der Vergangenheit mehrfach vor deutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften so geschehen, zuletzt vor dem Landgericht Stuttgart im vergangenen Herbst. Es bedurfte eines Urteils des Bundesgerichtshofs, um die strafrechtliche Unbedenklichkeit klarzustellen.

Da es aber erlaubt sein muss, mit durchgestrichenen Hakenkreuzen gegen Rechtsextremismus zu protestieren und das von Gerichten und Staatsanwaltschaften immer wieder in Frage gestellt wird, bedarf es einer gesetzlichen Klarstellung. Es kann nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger befürchten müssen, sich mit der Verwendung von antifaschistischen Symbolen strafbar zu machen.

Dass die Regierungsparteien hier keinen Handlungsbedarf sehen, ist enttäuschend. Sie stellen sich damit auch selbst ins Abseits, denn sogar der Weltfußballverband FIFA verwendet durchgestrichene Hakenkreuze zum Protest gegen Rechts.