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Regierung vertreibt Hartz IV-Beziehende aus ihren Wohnungen

Pressemitteilung von Katja Kipping, Katrin Kunert,

"Die Bundesregierung versucht mit der Klage gegen Berlin ein Exempel zu statuieren, um andere Länder und Kommunen, die die KdU-Regelungen im Interesse der Betroffenen handhaben, unter Druck zu setzen. Sie forciert damit die Vertreibung von Betroffenen aus ihrem Wohnumfeld", erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katja Kipping, zur heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts.

Das Gericht hatte das Land Berlin zu Schadenersatz in Höhe von 13 Millionen Euro verurteilt. Es folgte damit der Auffassung der Bundesregierung, dass das Berlin gesetzwidrig handle, wenn es ALG II-Beziehenden einen Verbleib in der eigenen Wohnung für mehr als ein halbes Jahr ermögliche. Die Konsequenz ist, dass das Land Berlin seine Ausführungsvorschriften zu Lasten der Betroffenen ändern muss.

"Nicht Berlin sondern der Bund ist nun am Zug", ergänzt vor diesem Hintergrund die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion, Katrin Kunert. "Es müssen bundesweit Standards für die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung garantiert werden, die ein menschenwürdiges Wohnen auch für ALG II-Beziehende sichern. Dem hat sich die Bundesregierung bisher verweigert. Konkrete Vorschläge dazu hat DIE LINKE bereits in der letzten Wahlperiode vorgelegt."