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Reform von ARD und ZDF dringend nötig

Pressemitteilung von Harald Petzold,

"DIE LINKE begrüßt dieses Urteil. Für die weitere medienpolitische Diskussion ist die Forderung des Gerichts, die Anzahl staatsnaher Vertreter in den Aufsichtsgremien zu begrenzen und auf deren Weisungsfreiheit hinzuweisen, besonders bedeutsam", erklärt Harald Petzold, medienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches den ZDF-Staatsvertrag in wichtigen Teilen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar einstuft, da der Einfluss von Vertretern des Staates und der Politik zu groß sei. Bis zum Jahre 2015 haben die Bundesländer nunmehr Zeit, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Petzold weiter:




"Indem das Gericht eine größere Berücksichtigung von Bevölkerungsgruppen 'ohne Verbandsmacht' reklamiert, erkennt es zugleich an, dass die 'korporatistischen Verkrustungen' in den Gremien durchbrochen werden müssen, um den Binnenpluralismus wiederherzustellen. Das Urteil zeigt somit, dass das ZDF, aber auch die ARD, einer dringenden Reform bedarf.

Indem es überdies den Klagen der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg weitgehend folgt, schiebt das Bundesverfassungsgericht dem Staatsfunk einen Riegel vor. Es hat unmissverständlich festgestellt, dass für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Prinzipien der Vielfaltsicherung und der Staatsferne zu gelten haben. Der Staat habe nach dem Grundgesetz zwar die Aufgabe, den Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu organisieren, nicht aber seine Inhalte zu beeinflussen."