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Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes und der Mutter durch das Strafrecht schützen

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Vaterschaftstests erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Wolfgang Neškoviæ:

Das Urteil verdient Zustimmung. Der Gesetzgeber ist durch das Urteil aber gleich in doppelter Weise gefordert. Er hat einerseits sicherzustellen, dass das Recht des Kindes und der Mutter auf informationelle Selbstbestimmung vor heimlicher Durchsetzung des Interesses des Mannes an der Klärung seiner biologischen Vaterschaft geschützt wird. Den wirksamsten Schutz hierfür bietet das Strafrecht. Deswegen unterstützt DIE LINKE. Frau Zypries darin, heimliche Vaterschaftstests ausdrücklich unter Strafe zu stellen.

Andererseits ist die Bindung eines sozialen Vaters zu "seinem" Kind grundsätzlich auch schützens- und erhaltenswert. Es ist deshalb richtig, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage des heimlich vorgegangen Mannes zwar abweist, zugleich aber betont, dass der Gesetzgeber ein Verfahren zu schaffen hat, mit dem ein sozialer Vater seine biologische Vaterschaft offen klären kann, ohne bei negativem Vaterschaftstest die sozialen Bindungen zu "seinem" Kind zwangsläufig zu verlieren. Dies entspricht einem modernen Familienverständnis, nach dem Familie dort ist, wo Kinder aufwachsen.