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Recht auf freie Berufswahl: Fehlanzeige

Pressemitteilung von Nele Hirsch,

Jugendliche aus Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II werden vom Jobcenter vielfach in Studium und Ausbildung gedrängt und so in den Verantwortungsbereich der BAföG-Ämter verschoben. Aufgrund fehlender Studien- und Ausbildungsplätze bleiben ihre Berufswünsche dabei häufig unberücksichtigt. Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (DRs. 16/3990). Nele Hirsch, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt hierzu:

Wer einen Anspruch auf BAföG hat, ist vom Bezug von Arbeitslosengeld II weitgehend ausgeschlossen. Diese Regelung hat zur Folge, dass Jugendlichen aus Bedarfsgemeinschaften ihr Grundrecht auf freie Berufswahl vielfach verwehrt wird. Sie werden vom Jobcenter zur Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung gedrängt, ohne dass dabei die Berufs- und Ausbildungswünsche Berücksichtigung finden. Wirken sie daran nicht mit, droht die Kürzung des Arbeitslosengeldes.

Die Jobcenter begründen diese Praxis damit, dass Integration in den Arbeitsmarkt das wesentliche Ziel des Arbeitslosengeldes II sei und die Betroffenen dabei jede Möglichkeit zu nutzen hätten. Von Jugendlichen mit Hochschulzugangsberechtigung könne deshalb erwartet werden, „dass sie bei ihren Bemühungen um eine berufliche Integration auch die Aufnahme eines Hochschulstudiums in Betracht ziehen“, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Unberücksichtigt bleibt, dass viele dieser Jugendlichen eigentlich einen Ausbildungsberuf anstreben.

Auch das Recht, sich seinen Ausbildungsberuf selbst zu wählen, scheint der Bundesregierung wenig zu bedeuten: „Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass auch die Aufnahme einer nach dem BAföG förderungsfähigen schulischen Berufsausbildung an einer Berufsfachschule geeignet ist, eine berufliche Integration des Jugendlichen zu erreichen“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Angesichts einer dramatisch hohen Ausbildungsplatzlücke kann mit dieser Regelung nicht davon ausgegangen werden, dass Jugendliche sich frei für eine schulische oder duale Ausbildung entscheiden können.