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Ramelow prüft Schadenersatzklage gegen Bundesrepublik wegen Bespitzelung durch den Verfassungsschutz

Pressemitteilung von Bodo Ramelow,

Zu Konsequenzen aus seiner Beobachtung durch den Verfassungsschutz erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., Bodo Ramelow:

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Bespitzelung von Politikern und Journalisten durch den schwedischen Geheimdienst prüfen meine Anwälte eine entsprechende Schadenersatzklage gegen die Bundesrepublik.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die schwedische Praxis, die meiner Bespitzelung durch das Bundesamt und das Landesamt Thüringen für Verfassungsschutz sehr ähnlich ist, als Verstoß gegen die Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre sowie auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gerügt. Durch die Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten fühle ich mich in der Ausübung meines Mandates eingeschränkt. Darüber hinaus stellt eine solche Sammlung einen Eingriff in mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Das kann und wird nicht folgenlos bleiben.

Deshalb habe ich bereits in Thüringen und in Köln auf Offenlegung der über mich vom Verfassungsschutz angelegten Akten geklagt. Beide Ämter sollen gerichtlich nachprüfbar darlegen, auf welcher Grundlage sie Daten über mich sammeln und wo die Schwelle für diese schweren Eingriffe in mein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung liegt.

Weil der Verfassungsschutz bisher seine Beobachtung in den Zusammenhang mit meiner Wahl in Parteiämter der Linkspartei.PDS stellt, liegt zudem der begründete Verdacht nahe, dass weitere Mitglieder von Bundestag und Landesparlamenten, die der Linkspartei angehören, unter die Datensammelwut des Verfassungsschutzes fallen. Deshalb habe ich meinen Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen der Linkspartei in Bund und Ländern empfohlen, Anträge auf Akteneinsicht zu stellen.