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RAG-Börsengang würde Gewinne privatisieren und Bergbaufolgekosten dem Steuerzahler überhelfen

Pressemitteilung von Ulla Lötzer,

Zu dem von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos in Auftrag gegebenen neuen Gutachten zum Börsengang der Ruhrkohle AG erklärt die Bundestagsabgeordnete Ulla Lötzer, Obfrau im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie der Fraktion DIE LINKE:

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos hat heute die Hamburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat & Partner beauftragt, ein weiteres Gutachten zum geplanten Börsengang der Ruhrkohle AG (RAG) zu erstellen, in dem verschiedene Varianten eines Verkaufs des „weißen Bereichs“ der RAG geprüft werden sollen.
Nach Pressenberichten werden als Varianten genannt: Börsengang, Beteiligungsverkauf als Einheit, Verkauf der einzelnen Beteiligungen, Verkauf an einen strategischen Investor und Verkauf an einen Finanzinvestor. Die Varianten seien hinsichtlich Erlös-Chancen, Folgewirkungen und Veräußerungschancen zu bewerten. Zudem solle der aus Bergbauwohnungen hervorgegangene Wohnungskonzern THS (Gelsenkirchen) gesondert betrachtet werden.

Die Bundestagsabgeordnete Ulla Lötzer erklärt dazu: „Ich lehne den Verkauf des profitablen weißen Bereichs der RAG in jedweder Form aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Ein Verkauf würde die Gewinne des weißen Bereichs privatisieren, während der Steuerzahler die Kosten des schwarzen Bereichs tragen müsse, falls die finanziellen Mittel der geplanten Stiftung nicht ausreichen. Ein Verkauf würde zudem Unsicherheiten für Beschäftigte des weißen Bereichs und die Mieter im Ruhrgebiet bringen“

Drei Aspekte des erneuten Gutachtens sind aus Sicht von Ulla Lötzer insbesondere kritikwürdig:

Erstens: Die Einbeziehung von Finanzinvestoren (sog. Heuschrecken) vergrößert die Gefahren für Beschäftigte und Mieter. Vor allem die über 100.000 Wohnungen von RAG Immobilien und THS sind ein lukraktives Objekt. Eine Übernahme durch Finanzinvestoren würde zu dramatischen Veränderungen im Wohnungsmarkt führen.

Zweitens: Laut Wirtschaftswoche hat das BMWi den Auftrag gegeben, „zu prüfen, welche Auswirkungen die Beibehaltung einer Sperrminorität am RAG-Beteiligungsbereich haben kann.“ Die vorgeschlagene Sperrminorität des schwarzen Bereichs von 25,1% ist aber die letzte gesellschaftliche Möglichkeit, Einfluss auf den weißen Bereich zu nehmen. Durch den Anteil und seine Gewinnausschüttungen soll auch ein gewisser Ausgleich für die bisher jährlich 150 Mio. Euro geleistet werden, die der schwarze Bereich der RAG vom profitablen weißen Bereich erhält.

Drittens: Das eigentliche Problem für die Bevölkerung in NRW sind allerdings die langfristigen Kosten des Bergbaus, die sog. Ewigkeitskosten. Bisher ist es nicht gelungen, exakte Zahlen hierzu vorzulegen. Selbsthilfegruppen Bergbaubetroffener fordern die Einbeziehung aller möglichen Folgekosten, z.B. unzureichender Hochwasserschutz durch falsches Deichmaterial der RAG. Selbst NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben bezweifelt die Zahlen, die in einem Gutachten von KPMG zu diesem Thema vorgelegt wurden. Statt sich Gedanken über den größtmöglichen kurzfristigen Gewinn oder die Rendite künftiger Eigner zu machen, wäre es an der Zeit, sich mehr Gedanken über die langfristigen Kosten für die Allgemeinheit zu machen. Hier müssen endlich realistische Zahlen auf den Tisch.