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Postmindestlohn-Urteil zeigt: Am gesetzlichen Mindestlohn führt kein Weg vorbei

Pressemitteilung von Werner Dreibus,

„Am gesetzlichen Mindestlohn führt kein Weg vorbei“, kommentiert Werner Dreibus die koalitionsinterne Diskussion über das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts. „Das Urteil zeigt, dass das Entsendegesetz allein nicht zur Einführung von Mindestlöhnen taugt“, so der stellvertretende Vorsitzende und gewerkschaftspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Dreibus erklärt weiter:

„Ich bezweifle auch, dass es der Bundesregierung überhaupt ernst ist mit dem Ziel, den Beschäftigten menschenwürdige Löhne zu garantieren. Anders lässt sich die Reaktion von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos nicht interpretieren, der das Urteil als „Sieg für den Wettbewerb“ feiert. Tatsächlich bedeutet es Dumpinglöhne für die Beschäftigten in der Postbranche.

Dabei scheuen die Gegner des Post-Mindestlohns nicht den Verweis auf den zwielichtigen Tarifvertrag der „Neuen Postdienstleister“ mit der so genannten Gewerkschaft der Brief- und Zustelldienste. Nach allem was bekannt ist, ist das keine Brief-Gewerkschaft sondern eine Brief-Kastenfirma, gegründet mit dem Ziel Dumpinglöhne durchzudrücken.

Zu den Schein-Aktivitäten der Bundesregierung gibt es nur eine Alternative: Ein gesetzlicher Mindestlohn in Verbindung mit Branchenmindestlöhnen, sofern diese über der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegen. Ein solcher gesetzlicher Mindestlohn würde ein Existenz sicherndes Einkommen für alle Beschäftigten ermöglichen. Hier können wir uns an Großbritannien oder Frankreich orientieren. Dort liegt der Mindestlohn gegenwärtig bei 8,44 Euro.“