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Petra Pau und Gesine Lötzsch erwägen Gang vor das Verfassungsgericht

Pressemitteilung von Gesine Lötzsch, Petra Pau,

"Die rot-grüne Bundesregierung hat die deutsche Bevölkerung und die Weltöffentlichkeit vorsätzlich getäuscht. Wir erwägen, diesen Verstoß gegen die Rechte des Parlaments mittels einer Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gemäß § 13 Ziffer 5 BVerfGG zu rügen."

Die neuesten Meldungen über die Beteiligung des BND an dem Krieg der USA im Irak bestätigen die Vermutung, dass die Bundesrepublik auch aktiv am Kriegsgeschehen im Irak durch eigene Aktivitäten beteiligt war.

Dies ist ein weiterer eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht und das darin enthaltene absolute Verbot der Beteiligung an einem Angriffskrieg gemäß Art. 2 Ziffer 4 UN-Charta.

Darin liegt zugleich ein gravierender Verstoß gegen den Parlamentsvorbehalt bei jeglichem Einsatz deutscher Streitkräfte im Ausland, wie er nun auch durch Parlamentsbeteiligungsgesetz von 2005 gesetzlich verankert ist.

Die Tätigkeiten der beiden "BND-Mitarbeiter" haben einen so eindeutigen militärischen Charakter, dass sie von normalen Aufgaben der bewaffneten Streitkräfte nicht zu unterscheiden sind und diesen faktisch und rechtlich zugeordnet werden müssen.

Die rot-grüne Bundesregierung hat die deutsche Bevölkerung und die Weltöffentlichkeit vorsätzlich getäuscht.

Wir erwägen, diesen Verstoß gegen die Rechte des Parlaments mittels einer Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gemäß § 13 Ziffer 5 BVerfGG zu rügen. Dieses Klagerecht steht uns als den beiden einzigen Abgeordneten, die zur Tatzeit die PDS im Bundestag vertreten haben, zu. Wir fordern allerdings auch die anderen Fraktionen, insbesondere die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf, sich der Klage anzuschließen, da es sich auch um die Verletzung ihrer Parlamentsrechte handelt.