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Peinliche Abstimmungspanne

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

„Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hätte das Durchfallen ihres Personalvorschlages für den Generalbundesanwalt verhindern können, wenn sie mit mehr Sorgfalt und mit größerem Respekt vor dem Amt des Generalbundesanwaltes ihre Auswahlentscheidung getroffen hätte. Die Zweifel des Rechtsausschusses des Bundesrates an der Eignung von Johannes Schmalzl für das Amt des Generalbundesanwalts lagen auf der Hand. Er verfügt ganz offensichtlich nicht über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen, die ihn für die juristisch und rechtspolitisch anspruchsvolle Tätigkeit als Generalbundesanwalt qualifizieren“, sagt Wolfgang Neškovic, Justiziar der Fraktion DIE LINKE und Mitglied des Fraktionsvorstandes, zur Abstimmungsniederlage im Rechtsausschuss des Bundesrates für den Kandidaten von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger für das Amt des Generalbundesanwaltes. Neškovic weiter:

„Kerngeschäft der Bundesanwaltschaft ist das Revisionsrecht. Auf diesem Gebiet kann Herr Schmalzl praktisch auf keine gewachsenen Erfahrungen verweisen. Er ist lediglich auf der untersten Ebene staatsanwaltschaftlich tätig gewesen. Dies auch nur über einen kürzeren Zeitraum. Im Übrigen spiegelt sich in seinem beruflichen Lebensweg das Bild eines technokratisch geprägten Karrierejuristen wider. Seine bisherigen beruflichen Stationen zeichnen sich dadurch aus, dass ihm vielfach Aufgaben von vorwiegend administrativem Charakter außerhalb staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit übertragen worden sind.

Auch in der rechtspolitischen Auseinandersetzung ist Herr Schmalzl ein unbeschriebenes Blatt. Er ist bislang nicht im Aufgabenfeld des Strafrechts und der Kriminalpolitik rechtspolitisch auffällig geworden. Damit bestehen auch nur geringe Hoffnungen, dass er als Generalbundesanwalt der Bundesanwaltschaft ein rechtsstaatliches und kriminalpolitisches Profil verschaffen könnte, das dem von Frau Leutheusser-Schnarrenberger beanspruchten entspricht.

Die SPD-geführten Bundesländer sind nunmehr gefordert, bei der endgültigen Entscheidung im Plenum des Bundesrates am 23. September auf das Votum ihrer Justizministerien zu hören und sich eine Zustimmung nicht ‚abkaufen‘ zu lassen. Etwaige Gegenleistungen für die Wahl Schmalzls – wie etwa eine Lokalkammer des EU-Patentgerichts für Hamburg - sind nicht geeignet, die fehlende fachliche Eignung von Johannes Schmalzl auszugleichen. Mangelnde Qualifikation lässt sich nicht abkaufen.“