Zur heutigen Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts Münster im Verfahren des stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE, Bodo Ramelow, gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt Wolfgang Neskovic, Mitglied im parlamentarischen Kontrollgremium und stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE:
„Das heutige Verfahren zeigt, dass Parlamentarier einen besseren Schutz vor den Geheimdiensten brauchen. Die Kontrolle von Abgeordneten durch Organe der Exekutive verkehrt das Verhältnis von Koch und Kellner. Grundsätzlich kontrolliert das Parlament den Verfassungsschutz und nicht umgekehrt.Um das Parlament vor sachwidriger Einflussnahme anderer Gewalten zu schützen, gewährt das Grundgesetz allen Abgeordneten Schutz vor Strafverfolgung durch den Grundsatz der Immunität. Eine Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz kann die politische Arbeit der Mandatsträger jedoch sehr viel stärker beeinflussen und beschränken als zum Beispiel der unberechtigte Vorwurf eines Verkehrsdelikts. Dies gilt umso mehr, als die Exekutive es aus sachwidrigen politischen Erwägungen heraus in der Hand hat, politische Konkurrenten mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz öffentlich zu stigmatisieren.
Es ist deshalb notwendig, das Parlament und seine Mitglieder vor den Geheimdiensten angemessen zu schützen. Naheliegend wäre es, zum Selbstschutz des Parlaments wenigstens ein Vetorecht einzuführen, mit dem es die Beobachtung von Abgeordneten verhindern könnte. Angesichts der natürlichen Nähe zwischen den Fraktionen der Regierungsparteien und der Exekutive müsste ein solches Recht als Minderheitenrecht ausgestaltet werden.“