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Opposition erzwingt Anhörung zum EU-rechtswidrigen Naturschutzgesetz

Pressemitteilung von Lutz Heilmann,

Zur erzwungenen Anhörung erklärt Lutz Heilmann, der naturschutzpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE.:

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. hat heute die Opposition im Umweltausschuss gegen den Willen der Koalition eine Anhörung zur Reform des Naturschutzgesetzes erzwungen.

Diese Reform wurde nötig, da der Schutz gefährdeter Arten durch das deutsche Naturschutzrecht nicht gewährleistet war. Dies rügte der Europäischen Gerichtshof EuGH bereits im Januar 2006. Nach unserer Auffassung, aber auch nach der Einschätzung von Naturschutzverbänden und EU-Rechtsexperten ist dieser Entwurf erneut EU-rechtwidrig. Deswegen verschaffen wir diesen Bedenken in einer Anhörung Gehör und hoffen auf die späte Einsicht der Koalition.

Bemerkenswert waren die Äußerungen aus den Reihen der Koalition, die ein fragliches Verständnis parlamentarischer Rechte offenbarten. Mit dem Hinweis auf einen angeblich erheblichen Zeitdruck wegen drohender Zwangsgeldzahlungen versuchte die Koalition, die Anhörung zu verhindern. Diesen Zeitdruck hat sich die Koalition aber selbst zuzuschreiben. Schließlich hat sich die Regierung mehr als ein Jahr Zeit gelassen hat, um das europäische Urteil umzusetzen, während in einem Jahr sonst ganze Sozialgesetzbücher geschrieben werden. Angebliche Sachzwänge sind kein Grund, die Parlamentarischen Rechte der Opposition zu beschneiden.