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Online-Durchsuchung: Vertuschungsmanöver im Innenausschuss

Pressemitteilung von Jan Korte,

Die Opposition hatte für die heutige Sitzung des Innenausschusses beantragt, einen Bericht von Lutz Diwell, Staatssekretär im Innenministerium, zu hören. Diwell hatte im Jahr 2005 eine Dienstanweisung unterzeichnet, die Geheimdiensten die Anwendung rechtswidriger Online-Durchsuchung ermöglicht. Obwohl auf der Tagesordnung vorgesehen, setzte die Koalition den Bericht gegen die Stimmen der Opposition ab. Nach Auffassung von Jan Korte, Mitglied der Fraktion DIE LINKE. im Innenausschuss, handelt es sich dabei um ein billiges Vertuschungsmanöver:

Die Koalition will keine Aufklärung zur Online-Durchsuchung. In der letzten Sitzung des Ausschusses wollte sie dazu nur hinter den verschlossenen Türen des Parlamentarischen Kontrollgremiums beraten. Damit würde die Öffentlichkeit nichts von den Ergebnissen erfahren. Heute wird der Tagesordnungspunkt auf massives Drängen der SPD abgesetzt, die ihre Fehler vertuschen will.

Das ganze ist grotesk: Schon im Dezember 2006 hat die Bundesregierung gelogen, als sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (BT-Drs 16/3973) behauptete, dass Online-Durchsuchungen nie durchgeführt worden seien.

Kurz: Die Koalition missbraucht ihre Mehrheit, lügt und trickst, um zu verhindern, dass das Parlament Aufklärung leistet und die Regierung kontrolliert. Mit der Dienstanweisung zur Online-Durchsuchung hat die Bundesregierung Recht gebrochen. Mit ihren Tricks verhält sie sich wie ein Ganove, der seine Untaten vertuschen will.

Das lassen wir der Bundesregierung nicht durchgehen. Wir werden das Thema Online-Durchsuchung so lange in die Öffentlichkeit und auf die Tagesordnungen bringen, bis die Bundesregierung einlenkt, sich an der Aufklärung beteiligt, ihr Fehlverhalten zugibt und sich an geltendes Recht hält.