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Öffentlichkeit im Untersuchungsausschuss: Notfalls gerichtliche Klärung herbeiführen

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

Zur ersten Zeugenvernehmung im BND-Untersuchungsausschuss erklärt der Obmann der Fraktion DIE LINKE, Wolfgang Neskovic:

Die Rechte der Öffentlichkeit auf Teilnahme an der Beweisführung müssen notfalls gerichtlich geklärt werden.

Die Vernehmung des ersten Zeugen vor dem BND-Untersuchungsausschuss war unbefriedigend und zeigt, dass die Arbeitsfähigkeit und der demokratische Auftrag des Gremiums in Gefahr ist. Dafür war nicht der Zeuge, der im Fall Khaled Al Masri ermittelnde Münchner Staatsanwalt Martin Hofmann, verantwortlich. Vielmehr sind die Obstruktionsversuche der Vertreter der Bundesregierung und in abgemilderter Form des bayerischen Justizministeriums zu beklagen, die ein Vorhalten aus Akten in öffentlicher Sitzung verhindern wollten, sofern diese als ´Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch` (VS-NfD) eingestuft sind.

Ein Untersuchungsausschuss macht nur Sinn, wenn er umstrittene politische Vorgänge für die Öffentlichkeit transparent machen kann. Dazu ist es notwendig, jedenfalls Dokumente der untersten Geheimhaltungsstufe (VS-NfD) für die Debatte freizugeben.

Es gibt keinen rechtlichen Grund, hierauf bezogene Vorhalte aus solchen Akten nur in einer nichtöffentlichen Sitzung zu erörtern.

Für den damit verbundenen Ausschluss der Öffentlichkeit gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die nach kontroverser Debatte erzielte Notlösung, die Antworten auf NfD-bezogene Fragen in das Belieben der jeweiligen Zeugen zu stellen, schafft dauerhaft keine Transparenz. Den Zeugen kann nicht zugemutet werden, eine individuelle Entscheidung zu treffen, wo der Ausschuss selbst eine generelle Linie finden müsste.

Falls keine Lösung gefunden wird, die dem demokratischen Kontrollauftrag eines Untersuchungsausschusses entspricht und dem öffentlichen Aufklärungsinteresse Rechnung trägt, muss notfalls eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden.