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Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor - eine Idee der Linken gewinnt an Zustimmung

Pressemitteilung von Kornelia Möller,

Zur heutigen Ankündigung der Bundesagentur für Arbeit, noch in diesem Jahr ein Konzept für einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor vorzulegen, erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Kornelia Möller:

Wir begrüßen das Vorhaben der Bundesagentur für Arbeit, ein Konzept für eine dauerhafte, öffentlich geförderte Beschäftigung zu entwickeln. Angesichts einer strukturell verfestigten Massenarbeitslosigkeit ist es höchste Zeit, dass eine solche Initiative ergriffen wird. DIE LINKE. forderte bereits im Frühjahr in ihrem Antrag ´Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit - Strategien zur Überwindung von Hartz IV` die Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors.

Für Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt momentan keine Arbeit finden, muss eine sinnvolle Beschäftigungsperspektive eröffnet werden. Parallel zur anhaltenden Massenarbeitslosigkeit existiert ein umfangreicher Bedarf an gesellschaftlich notwendiger Tätigkeit im sozialen, medizinischen, kulturellen, ökologischen und Bildungsbereich, der gegenwärtig nicht erfüllt wird.

Bei der Entwicklung des Konzepts muss die Bundesagentur für Arbeit allerdings berücksichtigen, dass die öffentlich geförderte Beschäftigung tariflichen Standards entsprechen und dass sie sozialversicherungspflichtig sein muss.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass in der Ankündigung der Bundesagentur für Arbeit von ´dauerhafter öffentlicher Beschäftigung` die Rede ist. Damit würde sich der geplante öffentlich geförderte Beschäftigungssektor vom bisherigen kurzatmigen zweiten Arbeitsmarkt mit seinen Ein-Euro-Jobs unterscheiden und sich an längerfristigen gesellschaftlichen Bedürfnissen orientieren.

Kurzfristig müssen die finanziellen Mittel für Ein-Euro-Jobs und Transferleistungen gebündelt werden, um sie zur Finanzierung sozialversicherungspflichtiger Angebote einsetzen zu können. Durch die Umwandlung der Ein-Euro-Jobs in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, die Tarif- bzw. Mindestlohnstandards entsprechen und auf Freiwilligkeit beruhen, kann ein erster Schritt in Richtung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors gegangen werden.