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NPD-Verbot: Der gute Zweck heiligt nicht jedes Mittel

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

Zu dem Vorschlag des Vorsitzenden des Innenausschusses Sebastian Edathy (SPD), die Zahl der zuständigen Richter bei Parteiverbotsverfahren von acht auf zwölf Personen zu erhöhen, um so ein Verbot der NPD durchzusetzen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Wolfgang Neskovic:

Die SPD legt in diesem ohnehin rein populistischen Vorstoß wiederholt ein empörendes Verhältnis zu unserer Verfassung an den Tag. Sie will ein Gericht zusammenschustern, welches den gewünschten Verfahrensausgang - das Verbot der NPD - garantieren soll.

Das ist eine völlig verkorkste Idee. Das Grundgesetz verbietet die Einrichtung von Sondergerichten genauso wie den Erlass von Gesetzen für den Einzelfall. Gerade diese Mittel sollen aber nun das Versagen des Bundes unter der ehemaligen sozialdemokratisch geführten Regierung heilen, welches zu dem Scheitern des Verbotsantrags im Jahre 2003 führte.

Die SPD sollte nicht versuchen, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben und endlich begreifen: Die Demokratie lässt sich nur durch den Rechtsstaat und nicht gegen ihn schützen.