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Neue Chance für Vermögensbesteuerung nutzen!

Pressemitteilung von Barbara Höll,

Zum gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 2006 (2 BvR 2194/99)erklärt die steuerpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., Barbara Höll:

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der so genannte Halbteilungsgrundsatz als Belastungsobergrenze für die Einkommen- und Gewerbesteuer verfassungsrechtlich nicht verbindlich ist. Damit relativiert das Gericht den vor 10 Jahren durch den damaligen Verfassungsrichter Kirchhoff aufgestellten Grundsatz, dass der Zugriff des Staates auf nahezu die Hälfte des Einkommens der Bürgerinnen und Bürger begrenzt ist. Dieser von Anfang an umstrittene Grundsatz diente letztlich der Politik dazu, der Vermögensbesteuerung den Todesstoß zu versetzen.

In seinem Beschluss verneinte das Verfassungsgericht, dass sich aus dem Wortlaut des Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG ("Der Gebrauch des Eigentums soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen") als ein striktes, grundsätzlich unabhängig von Zeit und Situation geltendes Gebot hälftiger Teilung zwischen Eigentümer und Staat gedeutet werden kann. Vielmehr stellt das Gericht fest, dass die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers auch bei der Schrankenbestimmung durch Auferlegung von Steuerlasten durch die allgemeinen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit begrenzt ist.

Damit eröffnen sich der Politik neue Chancen, eine verfassungsmäßige Vermögensteuer zu erheben. Denn nicht zuletzt ergibt sich das Gebot der Besteuerung großer Vermögen eben aus Artikel 14 der Verfassung, indem dieser vorschreibt, dass der Gebrauch des Eigentums dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. In diesem Sinne fordere ich die Bundesregierung auf, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass zu nehmen und einen Gesetzentwurf zur Wiedererhebung der Vermögensteuer vorzulegen.