Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen. Dazu erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, Dagmar Enkelmann:
Ich freue mich über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Skandale um Abgeordnete wie jüngst bei Volkswagen oder die Schwarzgeldzahlungen im Kölner Müllgeschäft zeigen, dass das alte Prinzip „Wes’ Brot ich ess’, des’ Lied ich sing“ leider in der bundesdeutschen Demokratie seine Gültigkeit behalten hat.Mit der Freiheit des Mandats sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern haben Bundestagsabgeordnete eine besondere Verantwortung. Das schließt die Information über Umfang und Art von Nebentätigkeiten unbedingt ein und ebenso die Offenlegung möglicherweise sich daraus ergebender Interessenkonflikte. Nebeneinkünfte sind keine Privatsache.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE erfüllen schon seit langem freiwillig ihre Offenlegungspflichten. Auf der Website der Fraktion kann sich jeder über ihre Nebeneinkünfte informieren.
Den Bundestagspräsidenten fordere ich auf, unverzüglich die bereits vorliegenden Angaben der Abgeordneten zu veröffentlichen. Zugleich sollte er die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die ihrer Pflicht zur Offenlegung bisher nicht nachgekommen sind, ermahnen, dies umgehend zu tun.