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NC-Urteil bestätigt soziale Selektion

Pressemitteilung von Nicole Gohlke,

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Teilaspekt der Zulassungsverfahren in einem Studienfach kritisiert. Die generelle Selektivität der Hochschulzulassung, die immer auch eine soziale Selektion beinhaltet, hat es derweil einschließlich des Numerus Clausus ausdrücklich bestätigt“, erklärt Nicole Gohlke, Wissenschafts- und Hochschulpolitikerin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts betreffend die Auswahlverfahren von Bewerberinnen und Bewerbern auf ein Studium der Humanmedizin. Gohlke weiter:

„Im Urteil heißt es ausdrücklich, dass angehende Studentinnen und Studenten nur ein Recht auf einen Studienplatz im Rahmen der bestehenden Ausbildungskapazitäten hätten. Dabei stellen gerade die unzureichenden Kapazitäten und das Fehlen langfristig beschäftigter Lehrkräfte die wesentlichen Hürden dar, an denen die Aufnahme eines Studiums für viele Schulabgängerinnen und -abgänger scheitert.

Das heutige Urteil sollte dem Bundestag endlich Anlass sein, von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes Gebrauch zu machen und das Hochschulrahmengesetz umgehend zu novellieren. Statt Zulassungsbeschränkungen, wie sie aktuell für 42 Prozent aller Studiengänge gelten, brauchen wir einen deutlichen Ausbau der Hochschulkapazitäten, damit das Grundrecht auf freie Wahl von Beruf und Ausbildung endlich Realität werden kann. Der Numerus Clausus ist abzuschaffen. Die Hochschulen müssen ermutigt und materiell dabei unterstützt werden, ihren Lehrkräften unbefristete Arbeitsverhältnisse anzubieten. Dazu ist es nötig, das unsinnige und kontraproduktive Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Hochschulbereich endlich abzuschaffen.“