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Nach wie vor keine Entlastung des BND durch das PKG

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic, Bodo Ramelow,

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Wolfgang Neskovic, dazu wörtlich: "Das Parlamentarische Kontrollgremium ist schon aufgrund seiner gesetzlichen Befugnisse grundsätzlich ungeeignet, umfassende Aufklärung und ggf. Entlastungswirkung herbeizuführen."

Das Parlamentarische Kontrollgremium ist schon aufgrund seiner gesetzlichen Befugnisse grundsätzlich ungeeignet, umfassende Aufklärung und ggf. Entlastungswirkung herbeizuführen. Es kann sich für seine Einschätzung ausschließlich auf die ihm von der Bundesregierung überlassenen Informationen stützen. Umfassende Kompetenzen zur Sachverhaltsermittlung durch Beweiserhebung stehen ihm - anders als einem Untersuchungsausschuss - nicht zur Verfügung. Insbesondere kann es keine Zeugenvernehmungen durchführen. Behördenmitarbeiter, die dem Kontrollgremium berichten, unterliegen nicht der Wahrheitspflicht. Sie können sich nicht wegen Falschaussage strafbar machen. Unabhängige Personen können gar nicht gehört werden. Generell hat das Kontrollgremium nur Zugriff auf die Informationen, die ihm von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden. Damit haben diejenigen, die um Entlastung durch das Gremium ersuchen, letztlich die Hoheit über Art und Umfang der Kontrolle.

Unabhängig von diesen strukturellen Defiziten der Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums lässt sich auch anhand der in Pressemitteilung enthaltenen Informationen, die Aussagen der Mitarbeiter des BND seien glaubhaft gewesen, keine Entlastungswirkung konstatieren. Vielmehr besagt der dort mitgeteilte Umstand, die Berichte der Mitarbeiter seien glaubhaft gewesen, lediglich, dass die Berichte in sich widerspruchsfrei gewesen sind. Bereits über die Glaubwürdigkeit der BND-Mitarbeiter enthält die Presseerklärung keine Aussage. Die Wahrheit der Darstellung, der BND habe an der Planung oder Durchführung der Bombardierung des Restaurants im Stadtteil Mansur am 7. April 2003 nicht mitgewirkt und operative Kampfhandlungen nicht unterstützt, ist dadurch nicht festgestellt, schon gar nicht erwiesen. Sie ließe sich erst durch Gegenüberstellung und Abwägung aller in Frage kommenden Beweismittel ermitteln."