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Nach BVG-Urteil zur Rasterfahndung gehören alle Anti-Terror-Pakete auf den Prüfstand!

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rasterfahndung, mit der im Herbst 2001 so genannte islamistische Schläfer aufgespürt werden sollten, für verfassungswidrig erklärt. Betroffen waren damals alle aus islamisch geprägten Staaten stammenden Sudenten und Hochschulabsolventen im Alter von 18 bis 40 Jahren. Derartige Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung setzten "eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter" voraus, und nicht bloß eine allgemeine Bedrohungslage, urteilten die Richter. Hierzu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke:

Mit der heute bekannt gewordenen Entscheidung ist nach dem Luftsicherheitsgesetz eine weitere Maßnahme der Bundesregierung im so genannten Krieg gegen den Terror für verfassungswidrig erklärt worden. Damit wird immer deutlicher, dass die größte Gefahr für die Grundrechte nicht von angeblichen Islamisten ausgeht, sondern von den staatlichen Antiterror-Maßnahmen selbst.

Mit der Rasterfahndung hat die Bundesregierung Einwohner islamischen Glaubens kurzerhand des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung beraubt. Darüber hinaus hat sie dazu beitragen, Vorurteile gegen Moslems hervorzurufen oder zu bestätigen. Und all das auf der Grundlage vager Mutmaßungen.

Es ist gut, dass das Verfassungsgericht diesen Grundrechtsbruch nun verurteilt hat. Bedauerlich ist es, dass die Betroffenen quasi fünf Jahre lang in einem Zustand der Rechtsunsicherheit leben mussten.

Innenminister Wolfgang Schäuble sollte nun nicht voreilig ein Ergänzungsgesetz zur Terror-Bekämpfung auf den Tisch legen, wie er es gestern bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes angekündigt hat. Stattdessen gehören erst einmal die bisherigen Antiterror-Pakete auf den Prüfstand. Diese greifen im Namen der Sicherheit immer tiefer in die Freiheitsrechte von Bürgern ein. Polizei und Geheimdienste kooperieren immer enger miteinander. Konkrete Gefährdungserkenntnisse, wie sie das Verfassungsgericht zur Voraussetzung von Eingriffen in die Grundrechte gemacht hat, kann die Bundesregierung aber auch heute nicht vorweisen.

Damit bestätigt sich mein Verdacht, dass der angebliche Kampf gegen den Terror vor allem dazu dient, den Sicherheits- und Überwachungsapparat auszubauen und das Schnüffelinteresse der Behörden zu bedienen.