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Mitbestimmungsregeln gelten auch für SAP

Pressemitteilung von Alexander Ulrich,

„Gute Nachrichten für Gewerkschaften und Beschäftigte: Der Versuch von SAP, die Arbeitnehmermitbestimmung durch die Umwandlung der Rechtsform des Konzerns in eine Europäische Aktiengesellschaft zu umgehen, ist gescheitert", sagt Alexander Ulrich, industriepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des heutigen EuGH-Urteils. Ulrich weiter:

"Mit guten Gründen haben die Richter in Luxemburg die Rechtsauffassung von Verdi und IG Metall bestätigt. Dass SAP sich nicht mehr AG nennt, sondern SE, ändert nichts daran, dass der Software-Konzern den deutschen Mitbestimmungsregelungen unterliegt. Der Versuch, Gewerkschaftsvertreter durch den Verzicht auf getrennte Wahlgänge aus dem Aufsichtsrat zu drängen, ist mit dem heutigen Richterspruch gescheitert. Von dem Urteil muss das Signal ausgehen: Arbeitsrechte über den Umweg EU zu schleifen - das wird nicht mehr akzeptiert."