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Menschenrechtsschutz an den EU-Grenzen sichern

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Zu Forderungen nach einer menschenrechtsorientierten EU-Grenzpolitik erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Das Institut für Menschenrechte stellt in seiner aktuellen Studie "Grenzschutz und Menschenrechte" klar, dass die EU zur Seenotrettung und zur Gewährung eines Asylverfahrens für Bootsflüchtlinge im Mittelmeer und auf dem Atlantik menschenrechtlich verpflichtet ist.

Das wäre auch ein Thema für die EU-Innenpolitiker, die gestern und heute über die künftige Entwicklung der EU-Innenpolitik debattieren. Während diese "Future Group" in Brüssel tagt, reißen die Schlagzeilen über tote Flüchtlinge auf dem Mittelmeer nicht ab.

Für diese Toten ist die EU-Grenzpolitik als Teil der Innenpolitik unmittelbar verantwortlich. Einerseits zwingt sie die Flüchtlinge auf immer waghalsigere Routen. Andererseits kommen die EU-Staaten ihrer menschenrechtlichen Pflicht zur Aufnahme der Flüchtlinge nicht nach. Zudem gibt es immer noch keine klaren Richtlinien, die nothelfenden Kapitänen Straffreiheit garantieren. Viele Fischer haben deshalb Angst, wegen "Schlepperei" belangt zu werden, wenn sie in Seenot geratene Flüchtlingsboote retten.

Die Bundesregierung hat während ihrer EU-Ratspräsidentschaft nichts unternommen, um den Menschenrechtsschutz an den EU-Außengrenzen sicher zu stellen. Ihr ging es allein um Abschottung und Abschreckung. DIE LINKE unterstützt die Forderungen des Instituts für Menschenrechte nach einem menschenrechtsorientierten Umgang mit Flüchtlingen. Der Menschenrechtsschutz muss auch an den EU-Außengrenzen sichergestellt sein.