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Mangel an richterlicher und politischer Sensibilität

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

"Verfassungsrichter Kirchhof nimmt ohne jeden aktuellen Anlass in einer auch verfassungspolitisch hochbrisanten Frage einseitig Partei. Seine Forderung offenbart einen erheblichen Mangel an richterlicher und politischer Sensibilität. Für Richter gilt bei politischen Meinungsäußerungen grundsätzlich das Mäßigungsgebot. Dieses gilt in besonderer Weise für Bundesverfassungsrichter in herausgehobenen Positionen. Kirchhof wertet eine Forderung auf, die im politischen Spektrum klar verortet ist. Dies entspricht nicht dem Profil seines Amtes“, sagt Wolfgang Nešković, Richter am Bundesgerichtshof a.D. und Vorsitzender des Wahlausschusses zur Wahl der Bundesverfassungsrichter, zur Forderung des Bundesverfassungsrichters Kirchhof, den Bundeswehreinsatz im Inneren zu ermöglichen. Nešković weiter:

„Mit dem Totschlagargument der terroristischen Bedrohung soll eine wesentliche Wertvorstellung unserer Verfassung beseitigt werden. Dies geschieht ohne inhaltliche Plausibilität. Welchen Sinn soll es machen, Panzer gegen Selbstmordattentäter einzusetzen?

Es gibt politisch wie historisch triftige Gründe, das Militär nur bei klar begrenzten Ausnahmefällen im Inneren einzusetzen. Das Grundgesetz an diesem Punkt zu verändern, wäre eine grundsätzliche Abkehr von der zivilen Verfasstheit der Bundesrepublik.“