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Lissabon-Vertrag: Entscheidung über Klage erscheint offen

Pressemitteilung von Ulrich Maurer,

Zur mündlichen Verhandlung über die Klage der Fraktion DIE LINKE in Sachen Lissabon-Vertrag vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Ulrich Maurer.

"DIE LINKE will eine europäische Integration, die nicht auf Angst und dem Recht des Stärkeren basiert, sondern das Vertrauen in die Demokratie stärkt und Wohlstandszuwachs für alle erreicht. Weil der Lissabon-Vertrag diesen Zielen zuwiderläuft und in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz verstößt, lehnte DIE LINKE ihn ab.

In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht den vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken Gehör schenkt. Die Entscheidung des Gerichts erscheint offen. Erkennbar teilt das Gericht unsere Sorge, dass der Lissabon-Vertrag sowohl dem Sozialstaatsgebot wie dem Demokratiegebot unserer Verfassung nicht genügen könnte. Zudem höhlt der Lissabon-Vertrag den vom Bundesverfassungsgericht selbst festgelegten Parlamentsvorbehalt bei Einsätzen der Bundeswehr aus. Das Bundesverfassungsgericht ließ erhebliche Zweifel am Machtzuwachs und der Kompetenzbündelung der EU erkennen und machte durch seine Fragen deutlich, dass die Demokratisierung mit dieser Entwicklung nicht Schritt hält.

Das Mindeste aber, was in einer derartig verfassungsrechtlich problematischen Situation zum Tragen kommen müsste, wäre es, den Lissabon-Vertrag dem Volk zur Entscheidung vorzulegen. Wer wie die Bundesregierung behauptet, mit dem Vertrag wäre eine Ausweitung der Demokratie verbunden, sollte es erst recht dem demokratischen Souverän ermöglichen, durch Volksentscheid über diese gravierenden Einschnitte in die Verfassungslage Deutschlands zu befinden. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht der Politik aufgibt, diesen Weg entsprechend Artikel 146 des Grundgesetzes zu ebnen."