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LINKE erweitert Klage gegen CETA

Pressemitteilung von Klaus Ernst,

„Die große Koalition hat am 22. September im Bundestag eine Stellungnahme zu CETA abgegeben, die weder in  der Form angemessen ist, noch inhaltlich ausreichend differenziert ausfällt. Vielmehr ist sie ein Blankoscheck für die Exekutive, um CETA und seine vorläufige Inkraftsetzung gegen alle gesellschaftlichen Widerstände verfassungs- und EU-rechtswidrig durchzusetzen. Wir haben deshalb unsere Klage in Karlsruhe gegen CETA um diesen Gegenstand erweitert: Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob der Bundestag mit der Stellungnahme seiner Integrationsverantwortung, das heißt seiner Verantwortung im Rahmen der europäischen Integration insbesondere bei der Übertragung von Hoheitsrechten, gerecht wird“, erklärt Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Ernst weiter:

 „Die Stellungnahme der Regierungskoalition erlaubt die Zustimmung durch den deutschen Vertreter im Rat der EU zur geplanten vorläufigen Anwendung von CETA. Dabei grenzt sie deren Umfang nicht ausreichend ein und billigt so zukünftige Kompetenzverstöße. Eine derart oberflächliche Stellungnahme stellt keine differenzierte Mitwirkung des Bundestages sicher. Wir haben daher beantragt, im einstweiligen Rechtsschutz festzustellen, dass der deutsche Vertreter im Rat der EU verpflichtet ist, gegen einen Beschluss zur vorläufigen Anwendung von CETA zu stimmen, solange eine verfassungsrechtlich zulässige Zustimmung des Deutschen Bundestages fehlt. Wir sind gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet.“