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Landgericht Hamburg gibt Gysi im Kern recht

Pressemitteilung,

Zum Urteil des Landgerichts Hamburg, das dem ZDF untersagt hat, den Eindruck zu erwecken, Gregor Gysi habe mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet, erklärt der Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Hendrik Thalheim:

Das Landgericht Hamburg hat mit seinem heutigen Urteil in der Hauptsache im Kern den Anträgen von Gregor Gysi entsprochen. Dem ZDF ist untersagt worden, den Verdacht zu verbreiten, dass er an die Staatssicherheit berichtet habe. ¾ der Kosten des Verfahrens muss das ZDF tragen. Diese Entscheidung des Landgerichts entspricht seiner vorher erlassenen einstweiligen Verfügung.

Gegen diese einstweilige Verfügung laufen noch die Berufungen, über die das Hanseatische Oberlandesgericht am 8. September 2009 verhandeln und wohl auch entscheiden wird. Gregor Gysi ist optimistisch, dass sein etwas weitergehender Antrag, eine die Birthler-Äußerung gegen ihn bestätigende Verbreitung zu untersagen, beim OLG Erfolg haben wird.

Da das ZDF nun auch Berufung gegen das Urteil des Landgerichts in der Hauptsache angekündigt hat, wird auch in diesem Verfahren die letzte Entscheidung das OLG treffen.

Das ZDF muss einfach begreifen, dass eine üble Nachrede eine Straftat ist und nicht verbreitet werden darf. Eine solche Verbreitung stärkt auch nicht die Pressefreiheit, sondern ist nur ein schwerwiegender Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Gregor Gysi war niemals IM, hat nie für die Staatssicherheit gearbeitet und musste sogar hinnehmen, dass von 1984 bis zum Ende der Tätigkeit der Staatssicherheit gegen ihn eine Operative Personenkontrolle lief. Mal sehen, was heute „heute“ dazu sagt.