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Landesarbeitsgericht hebt verfassungswidrige Zensur des Streikrechts auf

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

Zum heutigen Urteil, mit dem das Sächsische Landesarbeitsgericht die Beschränkung der Streikmaßnahmen der GdL auf den Nahverkehr aufgehoben hat, erklärt Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist als wohltuend zu begrüßen, weil es die durch das Arbeitsgericht Chemnitz verfügte verfassungswidrige Zensur des Streikrechts aufgehoben hat. Zum Grundrecht auf Streik gehört das Recht der Gewerkschaften, vorrangig selbst darüber zu befinden, ob eine Arbeitskampfmaßnahme geeignet und erforderlich ist, Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Sie entscheiden darüber, welches Kampfmittel eingesetzt wird und wem gegenüber dies geschieht. Wirtschaftliche Auswirkungen für die Arbeitsgeber und mittelbar auch für Dritte liegen im Wesen eines Streiks. Durch Zufügung wirtschaftlicher Nachteile soll er den notwendigen Druck entwickeln, um das Streikziel zu erreichen. Dem Prinzip der Kampfparität wird nur ein nicht gerichtlich zensierter Streik gerecht.