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Krisenfolgen abmildern durch gute Arbeitsmarktpolitik

Pressemitteilung von Sabine Zimmermann,

„Die Prognose des IAB geht von zwei Voraussetzungen aus: kein zweiter Lockdown und keine Insolvenzen. Doch eine Insolvenzwelle wird immer wahrscheinlicher, und der Blick in andere Länder zeigt, dass ein erneuter Lockdown im Zuge der beginnenden zweiten Corona-Welle noch nicht vom Tisch ist. Selbst im günstigsten Szenario ohne Lockdown und Masseninsolvenzen gehen immer noch hunderttausende Arbeitsplätze verloren. Gute Arbeitsmarktpolitik muss deshalb jetzt gegensteuern“, erklärt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Herbstprognose des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu Konjunktur und Arbeitsmarkt. Zimmermann weiter:

„Konkret bedeutet das einerseits bessere soziale Absicherung, besonders für diejenigen, die schon vorher in unsicheren oder befristeten Jobs oder zum Niedriglohn gearbeitet haben. Das Arbeitslosengeld muss angehoben werden und man muss es leichter und länger beziehen können. Auch die Hartz-IV-Regelsätze sollten sofort auf 658 Euro angehoben werden - das wäre der Betrag, der sich nach der eigenen Berechnungsmethode der Bundesregierung ohne Rechentricks ergeben würde.

Andererseits gilt es zu verhindern, dass noch mehr Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren. Kleine Unternehmen und Soloselbständige brauchen auch für das Jahr 2021 eine verlässliche Perspektive auf staatliche Unterstützung, damit Insolvenzwellen vermieden werden. Verlässlichkeit brauchen aber auch die Beschäftigten: Prekäre Beschäftigungsformen wie Leiharbeit, Werkverträge und Minijobs müssen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Festanstellung umgewandelt werden. Genauso wichtig ist es, die Binnennachfrage zu stabilisieren. Gerade dort, wo der Staat selbst als Arbeitgeber auftritt, sind deutliche Lohnerhöhungen geboten und keine Sparrunden. Die Menschen brauchen wieder mehr Geld in der Tasche. Allgemein muss die Tarifbindung gestärkt werden, indem Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Der Mindestlohn muss sofort auf zwölf Euro steigen und danach zügig weiter erhöht werden.

Auch in der Krise bleibt die wirtschaftliche Transformation zu bewältigen. Gefördert werden sollte Weiterbildung für alle Beschäftigten und Erwerbslosen durch ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 90 Prozent des letzten Nettogehalts.“