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Kommunen müssen vom Katzen- an den Verhandlungstisch, wenn es um die Neuordnung der Finanzen geht

Pressemitteilung von Katrin Kunert, Bodo Ramelow,

Im Zusammenhang mit den Vorschlägen der Großen Koalition zur Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen fordert Katrin Kunert, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., erneut eine Verankerung eines verbindlichen Mitwirkungsrechtes für die kommunalen Spitzenverbände im Grundgesetz.

Im Zusammenhang mit den Vorschlägen der Großen Koalition zur Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen fordert Katrin Kunert, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., erneut eine Verankerung eines verbindlichen Mitwirkungsrechtes für die kommunalen Spitzenverbände im Grundgesetz.

Die vorgesehene Zusammensetzung der gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sieht eine direkte Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände als Mitglieder dieser Kommission nicht vor.

„Das ist eine Unverschämtheit und eine schlimme Geringschätzung der Bedeutung der Kommunen für unser Gemeinwesen“, kritisiert Fraktionsvize Bodo Ramelow. „Damit ist vorgezeichnet, dass eine Neuregelung der Finanzbeziehungen auf Kosten der Kommunen zu gehen droht. Wer nicht am Tisch sitzen darf, wird über selbigen gezogen.“ Katrin Kunert fordert: „Die kommunalen Spitzenverbände brauchen ein Beteiligungsrecht, das sie notfalls auch einklagen können. Eine Neuordnung der Finanzbeziehungen kann nur ernsthaft verhandelt werden, wenn Kommunen als gleichberechtigte Partner mit am Tisch sitzen. Was geschieht wenn kommunale Spitzenverbände nicht am Verhandlungs- sondern nur am Katzentisch sitzen, zeigen die Ergebnisse der Verhandlungen zur Grundsicherung im Alter, zu Hartz IV, zu den Kosten der Unterkunft, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.“

Die Kommunalfinanzen befinden sich in einer strukturellen Schieflage. Der Anteil der Kommunen am gesamten Steueraufkommen lag 2005 nur bei 13,2 %. In Skandinavien liegt dieser Anteil bei 40-60%. Katrin Kunert: „Bei der Neuordnung der Finanzbeziehungen muss es deshalb auch um eine Neuordnung des Anteils der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern gehen. Nicht nur die Länder, sondern auch die Kommunen müssen über jeweils eigengestaltbare und den Aufgaben angemessene Finanzausstattungen verfügen. Das hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Berlin unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.“

Die Fraktion DIE.LINKE wird sich im Bundestag dafür einsetzen, dass die kommunalen Spitzenverbände in der Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Sitz und Stimme haben.