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Kommunales Wahlrecht auch für Drittstaatenangehörige

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

DIE LINKE hat eine Initiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatenangehörige beschlossen. In einem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorzulegen. Dazu erklärt die integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sevim Dagdelen:

Die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger ist ein längst überfälliges Integrationssignal. In vielen EU-Staaten, in Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, die Niederlande, Schweden, Estland, Litauen, Slowakei, Slowenien und Ungarn, sowie in den Nicht-EU-Mitgliedern Norwegen und Island gibt es bereits entsprechende rechtliche Grundlagen. In Deutschland können rund 5 Millionen Menschen nach wie vor nicht an kommunalen Entscheidungsprozessen teilhaben, obwohl sie im Durchschnitt seit mehr als 17 Jahren in der Bundesrepublik leben.

Dabei hat das kommunale Wahlrecht für Drittstaatenangehörige nachweislich positive Effekte auf die Integration. Es erhöht das Interesse von Migrantinnen und Migranten an kommunalpolitischen Zusammenhängen und zwingt die Parteien, sich stärker um Fragen der Integrationspolitik zu kümmern.

Neben der LINKEN machen sich Gewerkschaften, Sozialverbände, Kirchen und Migrantenorganisationen seit langem für dieses Recht stark. Erst kürzlich hat sich der Deutsche Städtetag dafür ausgesprochen. Auch in der SPD wurden in letzter Zeit entsprechende Stimmen laut. Es ist an der Zeit, dieses Demokratiedefizit zu beheben und Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben zu ermöglichen.