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Koalitionsstreit verhindert Leiharbeits-Mindestlohn

Pressemitteilung von Jutta Krellmann,

"Für die Leiharbeitnehmer in Deutschland ist es fünf Minuten vor Zwölf. Ab dem 1. Mai 2011 gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ohne gesetzliche Schutzbestimmungen für Leiharbeitnehmer werden wir dann Lohndumping in einem Ausmaß erleben, wie wir es bisher noch nicht kennen. Schwarz-Gelb jedoch versinkt im Dauerstreit und bringt nicht einmal einen Branchenmindestlohn für die Leiharbeit zustande", warnt Jutta Krellmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung. Krellmann weiter:

"Die Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet, dass Arbeitnehmer auch aus Osteuropa uneingeschränkt in Deutschland arbeiten dürfen. Das ist grundsätzlich kein Problem, solange für alle hier arbeitenden Menschen die gleichen Lohnstandards gelten. Alles andere wäre Lohndumping per Gesetz.

Den besten Schutz für die Arbeitnehmer bietet ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Die Verankerung des Prinzips 'Gleicher Lohn für gleiche Arbeit' in den Tarifverträgen, so wie es jetzt in der Stahlbranche gelungen ist, ist ebenfalls ein gangbarer Weg. Zumindest aber sollte es einen Branchenmindestlohn für die Leiharbeit geben, um das Schlimmste zu verhindern.

Immerhin: Die Union scheint den Ernst der Lage endlich begriffen zu haben und versucht nun hastig, einen Flickenteppich von Branchenmindestlöhnen zu knüpfen. Doch der Flickenteppich ist löchrig und die FDP sperrt sich gegen Mindestlöhne, wo sie nur kann. Dieses Gezerre und Gerangel auf dem Rücken der Beschäftigten muss endlich ein Ende haben."