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Kinderrechte im Grundgesetz: Vorschlag des Bundesjustizministeriums ändert nichts an der geltenden Rechtslage

Pressemitteilung von Norbert Müller,

„Die vorgeschlagene Formulierung ändert nichts an der bereits geltenden Rechtslage, dem können wir so nicht zustimmen“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heute bekannt gewordenen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Norbert Müller weiter: 

„Es fehlt unter anderem ein Bekenntnis dazu, dass die staatliche Gemeinschaft Sorge für die altersgerechten Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu tragen hat. Es fehlt, dass die Ansichten von Kindern angemessen berücksichtigt werden müssen. Damit bleibt der Gesetzentwurf hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurück.

Den Status Quo brauchen wir jedoch nicht in das Grundgesetz aufnehmen - Kinderrechte müssen gestärkt werden, und dies muss sich im Grundgesetz wiederfinden. Die Bundesregierung muss jetzt nacharbeiten, denn ohne LINKE und Grüne fehlt es an der notwendigen Zweidrittelmehrheit. Wir sind zu Gesprächen bereit.“