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Keine Ungleichbehandlung für Rentner aus dem Osten

Pressemitteilung von Kersten Steinke,

Zur Entscheidung im heutigen Petitionsausschuss, die Bundesregierung aufzufordern, den Freibetrag bei der Anrechnung einer Unfallrente auf die gesetzliche Rentenversicherung zwischen Ost und West zu vereinheitlichen, erklärt Kersten Naumann, DIE LINKE., Vorsitzende des Petitionsausschusses:

Mehrere Petenten hatten begehrt, dass bei der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung die für die alten Bundesländer geltende Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz auch für die neuen Bundesländer berücksichtigt wird.

Bisherige Praxis war es, dass im Rahmen der Anrechnung einer Verletztenrente auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch einen nochmaligen „Abschlag“ beim Freibetrag Versicherte im Beitrittsgebiet im Vergleich zu denen im alten Bundesgebiet unverhältnismäßig belastet worden sind. Die Unterschiede zu den alten Bundesländern sind aber bereits bei der Festsetzung der Rentenhöhe berücksichtigt.

Das BSG hat bisher in mehreren Urteilen entschieden, dass ein einheitlicher Freibetrag für alle unfallverletzten Rentenberechtigten mit gleich hohem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen sei.

Würde - wie nach der Rechtsprechung des BSG - an Stelle des Freibetrags Ost der Freibetrag West auch in den neuen Ländern gelten, betrüge das Verhältnis der Gesamtleistung im Osten zu der im Westen im Jahr 1992 69 Prozent anstelle von 58 Prozent.

Eine doppelte Benachteiligung von Rentnern in den neuen Bundesländern darf es nicht geben. Sie liegen ohnehin weit unter dem Rentenwert West, haben aber genauso lange, meist noch mehr gearbeitet, und müssen inzwischen genauso viel für den Lebensunterhalt aufwenden. Der Petitionsausschuss hat das Anliegen in der 16. Wahlperiode erneut geprüft und das Votum auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. auf ‚Überweisung an die Bundesregierung zur Berücksichtigung’ erhöht.“