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Keine rechtlichen Bedenken gegen die Stärkung der Minderheitenrechte

Pressemitteilung von Dagmar Enkelmann,

Zu den Ergebnissen der Anhörung über Minderheitenrechte im Deutschen Bundestag erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE., Dagmar Enkelmann:

In der Anhörung und den Stellungnahmen der Gutachter sind keine verfassungs- oder parlamentsrechtlichen Gründe vorgebracht worden, die der von Linksfraktion, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgeschlagenen Stärkung der Minderheitenrechte entgegenstehen. Das heißt: Die politische Mehrheit wird entscheiden, ob die Rechte einer parlamentarischen Opposition nur auf dem Papier stehen oder wirklich wahrgenommen werden können.

In der Konsequenz geht es um die Wiederbelebung der parlamentarischen Demokratie. Der Vertrauensverlust einer Mehrheit der Bevölkerung in die Politik ist groß. Soll im Bundestag weiter gegen die Interessen vieler Bürgerinnen und Bürger „durchregiert“ werden? Das höchste deutsche Parlament muss mehr sein als der Willensvollstrecker einer Großen Koalition.

Klar: Mit einer amputierten Opposition regiert es sich augenscheinlich leichter. Das Wechselspiel von Regierungsmehrheit und Opposition aber ist ein zentrales Element der parlamentarischen Demokratie. Das setzt tragfähige Regelungen für die Rechte der Minderheiten voraus. Bei einer Großen Koalition mit mehr als zwei Dritteln der Mandate, sind wichtige Minderheitenrechte gegenwärtig jedoch nicht oder nur unzureichend wahrnehmbar.

Diese zu stärken, erfordert auch Änderungen im Grundgesetz. So ist derzeit eine Normenkontrollklage wegen des geforderten Quorums von einem Drittel der Abgeordneten de facto nicht möglich. Die Folge: Dieses Recht verlagert sich vom Bundestag hin zum Bundespräsidenten. Tatsächlich aber könne ein wirksames Recht zur Normenkontrollklage „ein Instrument zur Steigerung der Effektivität des politischen Systems“ sein, wie der Sachverständige Prof. Dr. Ulrich K. Preuß erklärt. Und sehr zu recht fordert er: Je größer die Mehrheit ist, desto stärker muss ihre Kontrolle sein.

In einigen Stellungnahmen der Sachverständigen findet sich die Sorge, bei einem abgesenkten Quorum könnte das Mittel der Normenkontrollklage zum Missbrauch einladen. Im Land Brandenburg sei ein solcher Missbrauch nicht erkennbar, so Verfassungsrichter Florian Havemann, obwohl dort nur ein 25-Prozent-Quorum gilt, was die Linksfraktion mit über 28 Prozent der Stimmen im Landtag schon im Alleingang erreicht. Eine „Inflation“ sei nicht eingetreten, betont Havemann.

Auch andere Minderheitenrechte im Bundestag wie Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, einer Enquete-Kommission oder Durchführung einer Anhörung im Ausschuss erfordern eine „Koalition der Opposition“. Eine „einheitliche“ Opposition aber gibt es in Anbetracht der politischen Differenzen nicht. Deswegen müssen Oppositionsrechte stärker an Fraktionen gebunden werden.

Es ist nun notwendig, ideologiefrei die Anhörung auszuwerten und Schlussfolgerungen zu ziehen. Dabei sollte jede Fraktion bedenken: Wer heute in der Mehrheit ist, kann sich schon morgen in der Minderheit wiederfinden.