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Kein Verständnis für die Hauptstadt

Pressemitteilung von Gregor Gysi,

Zur Ablehnung der Klage Berlins auf Bundeshilfe wegen einer Haushaltsnotlage erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., Gregor Gysi:

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang der 90iger Jahre dem Saarland und dem Stadtstaat Bremen Bundeshilfen wegen einer Haushaltsnotlage zugebilligt. Beide Länder waren in keiner schwierigeren Situation als Berlin heute. Einem Vergleich hält die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht stand.

Schon vor fünf Jahren hatte ich eine Hauptstadtkommission empfohlen, weil in ganz Deutschland, d. h. von Schleswig-Holstein bis Bayern klar gemacht werden muss, was das ganze Land von einer funktionierenden Hauptstadt hätte. Leider ist dies nicht geschehen. Aus unserer Geschichte heraus wird die Hauptstadt vielfach als Last empfunden. Das spiegelt sich auch in der Einstellung der Verfassungsrichter wider. Ihre Auffassung, wonach der Stadtstaat Hamburg weniger Geld für Hochschulen, Wissenschaft und Kultur ausgebe als Berlin, zeigt, dass das Wesen einer Hauptstadt nicht begriffen wurde. Gerade in einer Hauptstadt muss es für die Bereiche Wissenschaft und Kultur die stärksten Investitionen geben.

In der Zeit des Kalten Krieges gab es viel Solidarität mit Berlin, von der kaum etwas übrig geblieben ist.

Der Berliner Senat sollte sich durch das Bundesverfassungsgericht aber nicht zu einer neoliberalen Politik verführen lassen. Weder dürfen die Investitionen für Hochschulen, Wissenschaft und Kultur gekürzt und auch nicht die landeseigenen Wohnungen verkauft werden. Das bedeutete nämlich, die politische Verantwortung aufzugeben. Wenn die Politik irgendwann einmal alles verkauft hätte, hätte sie auch nichts mehr zu entscheiden und brauchte sich über geringe Wahlbeteiligungen zumindest nicht mehr zu wundern.

Selbstverständlich bleibt es die Aufgabe der Bundesregierung, die Hauptstadtfunktionen zu bezahlen, die mit dem Land und der Kommune Berlin nichts zu tun haben. Hier muss endlich Gerechtigkeit hergestellt werden.

Da das Bundesverfassungsgericht nun entschieden hat, dass das Land Berlin in keiner Haushaltsnotlage sei, könnte man verführt sein zu sagen, dann weitere Schulden, höhere Ausgaben, es soll ja irgendwie wurscht sein. Diesen Weg wird die Regierung nicht gehen. Aber: Es darf weder einen Verkauf von Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge noch weiteren Sozialabbau, Abbau der Investitionen in Wissenschaft und Kultur oder im Bildungsbereich geben. Im Gegenteil: Die Stadt muss sozial gerechter werden und in Bildung mehr investieren.