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Kein "Verbot" von Nebentätigkeiten geplant

Pressemitteilung von Dagmar Enkelmann,

Zur Klage von sechs Bundestagsabgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Offenlegung ihrer Nebentätigkeiten erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Dagmar Enkelmann:

Im Zusammenhang mit der Offenlegung von Nebentätigkeiten von Berufsverbot zu reden, verkennt die gegenwärtige Beschlusslage des Bundestages. Die Ausübung einer Nebentätigkeit soll eben nicht verboten werden.

Wohl aber wird dem begründeten Anspruch der Öffentlichkeit auf Transparenz Genüge getan, auf Informationen darüber, welche Tätigkeit in wessen Interesse ein Abgeordneter neben seiner normalerweise ohnehin zeitaufwändigen Arbeit in Bundestag und Wahlkreis wahrnimmt. Die Erfahrungen mit dem Kölner Müllskandal und VW haben die Notwendigkeit einer solchen öffentlichen Kontrolle nachdrücklich bestätigt. Es ist an der Zeit, mögliche und tatsächliche Interessenskonflikte aufzudecken.

Wer ein öffentliches Amt wahrnimmt, muss auch zu öffentlicher Rechenschaftslegung bereit sein. Das Beispiel anderer europäischer Nachbarn zeigt sehr deutlich, dass das deutsche Parlament da erheblichen Nachholbedarf hat.