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Kein Stallneubauverhinderungsgesetz

Pressemitteilung von Kirsten Tackmann,

"Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen für eine gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung. Darin muss die Sicherung der Versorgung und insbesondere der wachsenden Nachfrage nach regionalen Lebensmitteln verankert werden. Aber auch die Interessen der Regionen, die Einkommenssicherung, das Tierwohl, die Arbeitsbedingungen und der Schutz der Natur müssen besser berücksichtigt werden. Stallneubauten müssen möglich bleiben, sollten aber stärker als bisher Gemeinwohlinteressen folgen. Ein Stallneubauverhinderungsgesetz wäre der falsche Weg", erklärt Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Absicht von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, die "Massentierhaltung" über das kommunale Planungsrecht einzuschränken. Tackmann weiter:

"Es ist richtig, mehr Mitsprache der Kommunen bei größeren Tierhaltungsanlagen zu ermöglichen. Wenn die Ministerin jetzt ein Planungsverfahren für alle Anlagen unter Beteiligung der Öffentlichkeit fordert, darf am Ende aber kein Verhinderungsgesetz dabei herauskommen. Gerade vor Ort verankerte Landwirtschaftsbetriebe haben von sich aus ein Interesse an einer möglichst großen Akzeptanz in der Nachbarschaft, anders als ortsfremde Agrarinvestoren und Kapitalgesellschaften. 

 

Erste Schritte sind mit den Änderungen des § 35 im Baugesetzbuch bereits getan worden. Jetzt gilt es die Auswirkungen der Gesetzesänderungen zu evaluieren, bevor die Gesetze weiter verschärft werden und am Ende auch sinnvolle Stallneu- oder umbauten für Landwirtschaftsprobleme verhindert werden."