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Karlsruher Ablehnung des Eilantrages ist kein Freibrief für völkerrechtswidrige Kriegseinsätze der Bundeswehr

Pressemitteilung von Norman Paech,

Zur Ablehnung des Eilantrages der Fraktion DIE LINKE. gegen eine Entsendung von Bundeswehr-Tornados nach Afghanistan durch das Bundesverfassungsgericht erklärt Norman Paech, außenpolitischer Sprecher:

Die Ablehnung des Eilantrages gegen die Tornado-Entsendung durch das Bundesverfassungsgericht ist kein Freibrief für völkerrechtswidrige Kriegseinsätze der Bundeswehr. Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht juristisch keine Möglichkeit gesehen hat, einer Entwicklung, die gegen wesentliche Strukturentscheidungen des NATO-Vertrages verstößt, ein schnelles Stoppzeichen zu setzen.

Das Gericht muss jetzt grundsätzlich darüber entscheiden, ob die Rechte des Deutschen Bundestages durch den Tornado-Einsatz verletzt wurden. Dazu wird die Klage der Linksfraktion am 18. April in Karlsruhe verhandelt. Die Anberaumung eines mündlichen Verhandlungstermins zeigt, dass das Gericht unseren vertrags- und völkerrechtlichen Bedenken zentrale Bedeutung beimisst. Das Verfassungsgericht hat zu prüfen, inwiefern eine Umwandlung der NATO von einem reinen Verteidigungsbündnis in ein offensives Bündnis für globale Interventionen und Sicherheitsdienstleistungen vorliegt. Einer solchen Änderung des NATO-Vertrages von 1955 müsste das Parlament aber zunächst zustimmen.

Wir sehen bereits in der widerspruchslosen Übernahme des präventiven Verteidigungskonzepts, welches die USA entgegen dem geltenden Völkerrecht (Art. 51 UN-Charta) in Anspruch nehmen und z.B. im Irakkrieg praktiziert haben, einen schweren Verstoß gegen den ursprünglichen Inhalt des NATO-Vertrages. Ferner ist die weitgehende Loslösung der weltweiten NATO-Einsätze von der regionalen Anbindung an das NATO-Bündnis nicht mehr mit der eindeutigen Strukturentscheidung des Vertrages zur Bündnis-Verteidigung vereinbar.

Die Eingliederung der Bundeswehr-Tornados in den von den USA im Süden Afghanistans geführten Krieg wird die Unterscheidung zwischen dem Einsatz der ISAF und dem Antiterrorkampf der OEF vollkommen verwischen. Dadurch wird das Mandat der ISAF gesprengt. Deutschland wird ohne rechtliche Grundlage in den Afghanistan-Krieg hineingezogen und damit die Terrorgefahr in Deutschland erhöht. Die politische Verantwortung dafür trägt die Bundesregierung.