Zum Hauptinhalt springen

Karlsruhe weist Rot-Grün zum zweiten Mal in die Schranken

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

Zum soeben verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es das Luftsicherheitsgesetz in wesentlichen Teilen für nichtig erklärt hat, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Wolfgang Neskovic:

Nach dem Urteil zum Europäischen Haftbefehl im letzten Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die Rechts- und Innenpolitik der abgewählten rot-grünen Bundesregierung bereits zum zweiten Mal in ihre verfassungsrechtlichen Schranken verwiesen. Die Entscheidungen beweisen, dass der Grundrechtsschutz nicht nur bei der SPD, sondern mittlerweile auch bei Bündnis 90/GRÜNE in schlechten Händen ist. Ohne erkennbaren Gewinn für die Sicherheit der Bevölkerung vor terroristischen Angriffen sollten die Leben Unschuldiger gegeneinander aufgerechnet werden. Die Sorge vor terroristischen Anschlägen darf nicht dazu führen, zentrale Grundwerte unserer Verfassung leichtfertig über Bord zu werfen.