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Juristische Attacke gegen Lokführerstreik ist ein Angriff auf die Tarifautonomie

Pressemitteilung von Klaus Ernst,

„Der Versuch der Bahn AG, den Lokführerstreik per einstweiliger Verfügung zu stoppen, ist ein Angriff auf die Tarifautonomie. Die Deutsche Bahn macht sich mit der Klage gegen das Streikrecht zur willigen Erfüllungsgehilfin der Bundesregierung. Dass ein Bundesverkehrsminister zur Klage gegen einen Streik aufruft, ist inakzeptabel“, so Klaus Ernst, stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE, zum Antrag der Deutschen Bahn, den Aufstand gerichtlich verbieten zu lassen. Ernst weiter:

„Die große Koalition ist beim Tarifkonflikt der Deutschen Bahn mit der GDL nicht die unparteiische Beobachterin, als die sie sich gerne gibt. Manch einer scheint zu vergessen, dass die Deutsche Bahn noch immer ein staatliches Unternehmen ist. Im Aufsichtsrat sitzen für die Arbeitgeberseite Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung – eben jener Regierung, die gerade jetzt ein Gesetzesvorschlag eingebracht hat, das Streikrecht einzuschränken. Statt den Vorstand der Deutschen Bahn zu einer Einigung im Rahmen der Tarifautonomie zu drängen, eskaliert die Bundesregierung den Konflikt weiter mit. Das Streikrecht ist grundgesetzlich garantiert. Ein Angriff auf das Streikrecht ist ein Angriff auf das Grundgesetz. DIE LINKE würde daher die Ablehnung der Bahn-Klage auf einstweilige Verfügung begrüßen.“