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Internetdaten zum Ausspähen freigegeben

Pressemitteilung von Ulla Lötzer,

Zur heutigen Beratung des Telemediengesetzes im Wirtschaftsausschuss des Bundestags erklärt Ulla Lötzer, Obfrau der LINKEN im Ausschuss:

Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses muss auch im Internet gelten. Hätte es diese Möglichkeit der Kommunikation 1949 schon gegeben, wäre es mit Sicherheit in Artikel 10 des Grundgesetzes aufgenommen worden. Anstatt das Grundgesetzes jetzt sinngemäß anzuwenden und Nutzerinnen und Nutzer des Internets zu schützen, gibt die Regierungskoalition mit dem Telemediengesetz deren Daten zum Ausspähen frei.

Die Begehrlichkeiten sind groß, vor allem von Seiten des Staates. Deshalb soll künftig keine richterliche Anordnung mehr erforderlich sein, wenn der Staat die Bestandsdaten im Internet zugreifen will. Und neben der Polizei sollen sich gleich auch noch alle Geheimdienste bedienen dürfen. Doch nicht nur der Staat, auch Private sollen umfangreiche Zugriffsrechte erhalten. Wer künftig sein „Recht auf geistiges Eigentum“ bedroht sieht, soll die Daten Dritter verlangen können, auch ohne richterliche Anordnung. Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein, Dr. Bizer, hat in der Ausschussanhörung zu Recht kritisiert: „Da kommt also jeder mit irgendeinem geistigen Eigentumsrecht in einem Atemzug mit dem Verfassungsrecht und kriegt auf der gleichen Ebene ohne Verfahren eine Regelung“.

DIE LINKE. fordert, diesen umfangreichen Freibrief für Staat und Private nicht zu verabschieden. Zudem schlagen wir die Einführung eines Koppelungsverbots vor. Die Nutzung von Internetdiensten sollte nicht an die Zustimmung zur weit reichenden Datenerhebung und -verwendung gekoppelt werden. Nutzungsprofile sollten nur erstellt werden dürfen, wenn der Nutzer explizit eingewilligt hat. Die Möglichkeit der anonymen Nutzung von Telemediendiensten sollte ausgebaut werden. Denn nur wenn von vornherein möglichst wenige Daten gespeichert werden, kann ein effektiver Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch gewährleistet werden.