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Integrationsbeauftragte gegen kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

Zur Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer, auf eine schriftliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE hinsichtlich ihrer Position zum kommunalen Wahlrecht für Drittstaatenangehörige (10/195 vom 25.10. 2007) erklärt die integrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Sevim Dagdelen:

Wenn es darum geht, von Migrantinnen und Migranten etwas zu fordern, wie bei der Novellierung des Zuwanderungsgesetzes, vertritt Maria Böhmer knallharte Positionen. Die Ausweitung demokratischer Rechte auf dauerhaft in Deutschland lebende Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger hingegen lehnt sie ab. Ihr Verständnis von Integration beinhaltet offenkundig auch Ungleichbehandlung.

Dem Anspruch, Motor der europäischen Integration zu sein, wird die Bundesrepublik bei der Gewährung demokratischer Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte von Migrantinnen und Migranten damit in keiner Weise gerecht. Deutschland bleibt im Gegenteil sogar weit hinter den europäischen Nachbarn zurück. In 16 EU-Staaten ist das kommunale Wahlrecht längst Realität.

Skandalös ist Böhmers Bemerkung, Migrantinnen und Migranten könnten durch Einbürgerung gleiche Rechte erlangen. Sie beschönigt damit die derzeit übliche Einbürgerungspraxis. Die Zahl der Einbürgerungen hat sich im letzten Jahr zwar erhöht, sie liegt dennoch weit unter der von 1999, dem Jahr vor der so genannten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Die Beauftragte der Bundesregierung ignoriert auch die Tatsache, dass nicht alle dauerhaft in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten auch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen.

Wir wollen, dass den in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten nicht länger grundlegende Beteiligungsrechte verweigert werden. Fehlende Möglichkeiten demokratischer Partizipation müssen als Barriere für erfolgreiche Integration beseitigt werden. DIE LINKE hat deshalb einen Antrag für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 16/5904).