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Hohe Zahl erledigter Asylverfahren ist nur Scheinerfolg

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

„Die hohe Zahl erledigter Asylverfahren ist keine Erfolgsbilanz. Die zahlreichen Mängel in den Asylbescheiden des BAMF, die auch mit politischen Vorgaben für eine restriktive Asylpolitik zu erklären sind, führen dazu, dass die Asylprüfung in großem Umfang den überlasteten Gerichten aufgebürdet wird. Das zeigt die von der LINKEN erfragte hohe Erfolgsquote von Geflüchteten bei den Gerichten. Hier werden Entscheidungen am Fließband produziert, die dem hohen Rechtsgut Asyl häufig nicht annähernd gerecht werden“, erklärt Ulla Jelpke, Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heute von Bundesinnenminister Thomas de Maizière und BAMF-Chefin Jutta Cord vorgestellten Asylzahlen für das 4. Quartal 2017. Die Abgeordnete weiter:

„Aktuell sorgen etwa 150.000 vorgezogene Widerrufsprüfungen infolge des fälschlich als Flüchtling aufgetretenen rechtsextremen Bundeswehroffiziers Franco A. für unnötige Mehrarbeit im BAMF, die von den eigentlichen Aufgaben ablenken: Qualitätsverbesserungen im Verfahren, interne Überprüfung ablehnender Bescheide und die Weiterqualifizierung des Personals. Die eigenen Zielsetzungen hat das BAMF klar verfehlt: den Abbau der Altverfahren bis Ende 2016 und schnelle Asylprüfungen innerhalb von längstens fünf Monaten. Über die durchschnittliche Asylverfahrensdauer im BAMF wird seitens des Innenministeriums nicht mehr gerne gesprochen. Das wundert nicht, denn im 3. Quartal 2017 lag diese immer noch bei zehn Monaten, zuzüglich einer Wartezeit bis zur Asylantragstellung von bis zu vier Monaten. Dabei gab es Anfang März 2016 eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenministerium und dem damaligen BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise, die Asylverfahrensdauern noch im Jahr 2016 ab erster Registrierung im Durchschnitt auf fünf Monate zu senken. Das entsprach Vereinbarungen auf dem Flüchtlingsgipfel vom Herbst 2015, diese Zusage des Bundes gegenüber den Ländern wurde also gebrochen. Die Verantwortung dafür trägt der Innenminister.“