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Hennen haben Recht auf artgerechte Haltung - LINKE. bringt Antrag ein

Pressemitteilung von Eva Bulling-Schröter, Kirsten Tackmann,

Zur Debatte zum Verbot der Käfighaltung erklären die zuständigen MdBs für Tierschutz und Landwirtschaft, Eva Bulling- Schröter und Dr. Kirsten Tackmann:

Ob Legehennen in Käfigen leben sollen und wie groß diese gegebenenfalls mindestens sein müssen, ist mehr als eine Glaubensfrage. Schließlich hat sich das Bundesverfassungsgericht dazu schon 1999, also vor genau sieben Jahren geäußert: In einer verhaltensgerechten Unterbringung ist grundlegenden Bedürfnissen von Hühnern Rechnung zu tragen. Das heißt: Sie müssen scharren, picken und Sand baden sowie erhöht auf Stangen sitzen können. Ferner ist für eine ungestörte und geschützte Eiablage zu sorgen.

DIE LINKE. hat zur Debatte einen Antrag eingebracht, der die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils einfordert und damit ein Ende der Haltung von Legehennen in Batterien (Drucksache 16/1128). Diese Forderung wird von uns schon seit Jahren erhoben. Weiterhin sprechen wir uns gegen ein Unterlaufen des Gerichtsurteils durch eine mögliche Einführung so genannter Kleinvolieren beziehungsweise ausgestalteter Käfige aus, weil sie nichts anderes sind als eine modifizierte Form der Batteriekäfighaltung.

Zudem sehen wir in der höheren Arbeitsintensivität der artgerechten Tierhaltung mittelfristig eine bessere Möglichkeit, Arbeitsplätze und Betriebsexistenzen in der deutschen Landwirtschaft zu sichern. Für die Betriebe fordern wir in unserem Antrag, mit geeigneten Programmen die tiergerechte Haltung und die Umstellung auf tiergerechte Haltungssysteme finanziell zu unterstützen.