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Hartz-Urteil: Gesetzgeber muss justizunwürdige Deals unterbinden

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

Anlässlich der Urteilsverkündung im Strafverfahren gegen den ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. und ehemalige Bundesrichter, Wolfgang Neskovic:

Nach der "Justizaffäre" Mannesmann zeigt auch das Ende des Hartz-Prozesses: Die justizunwürdige Praxis, Wirtschaftsstrafverfahren im großen Umfang mittels so genannter Deals einvernehmlich zu beenden, muss durch den Gesetzgeber unterbunden werden. Durch einen "Handel mit der Gerechtigkeit" lässt sich kein Rechtsfrieden herstellen. Ein solches Verhalten verletzt das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden. Zugleich muss der Anwendungsbereich des Paragrafen 153a Strafprozessordnung, der die Einstellung eines Verfahrens gegen Auflagen und Weisungen erlaubt, auf sein ursprüngliches Feld, die Bagatellkriminalität, zurückgeführt werden. DIE LINKE. wird im Bundestag entsprechende Initiativen ergreifen.

Das vom Gericht verhängte Strafmaß von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 576.000 Euro ist angesichts einer Vielzahl von Fällen der Untreue und der Begünstigung eines Betriebsrats unvertretbar niedrig. Bei Schadenssummen von mehr als 2,5 Millionen Euro, die sich aus Tathandlungen über einen Zeitraum von zehn Jahren ergeben, werden üblicherweise Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren verhängt. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, dass Peter Hartz nicht vorbestraft ist. Sein Geständnis kann schon deswegen keine besondere entlastende Wirkung entfalten, weil er nicht einmal die Kraft gefunden hat, es selbst vorzutragen, sondern es nur durch einen Verteidiger verlesen ließ.