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Hartz IV- Kürzungen dürfen nicht Recht werden

Pressemitteilung von Dagmar Enkelmann,

Zur geplanten Verordnung mit der ab 2008 die Kürzung von Hartz IV bei Krankenhausaufenthalten eine rechtliche Grundlage erhalten soll erklärt Dagmar Enkelmann, 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE:

Wer als Langzeitarbeitsloser hierzulande ins Krankenhaus kommt, ist doppelt bestraft. Als sei die Sorge um die Gesundheit nicht genug, werden bei stationärem Aufenthalt auch noch die Hartz-IV-Regelleistungen um bis zu 35 Prozent gekürzt. Zynische Begründung: Weil es im Krankenhaus kostenlose Mahlzeiten gebe, bräuchten die Betroffenen ja keine Nahrungsmittel einzukaufen.

Die unsoziale Praxis, die allein auf eine Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahre 2004 beruht, hat bislang keine gesetzliche Grundlage. Das hat auch der Petitionsausschuss des Bundestages kürzlich klargestellt. Mehr noch: Das Plenum des Bundestages nahm Ende Oktober einstimmig eine Empfehlung des Petitionsausschusses an, mit der die Bundesregierung aufgefordert wurde, die bisherige Kürzungspraxis abzustellen.

Diesen klaren Willen des Gesetzgebers missachtet das Bundesarbeitsministerium. Mit einer im Eiltempo verfertigten Verordnung sollen die Kürzungen nun auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden. Auch bisher erfolgreiche gerichtliche Klagen gegen die Senkungen werden künftig ins Leere.

Die kurze Frist bis zum Jahresende macht es dem Bundestag zudem unmöglich, die Auswirkungen dieser Verordnung abzuschätzen. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf. Die Fraktion DIE LINKE wird deshalb ihren Antrag, Hartz IV bei Krankenhausaufenthalt nicht zu kürzen, in der laufenden Sitzungswoche zur sofortigen und namentlichen Abstimmung stellen.