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Hanseatisches Oberlandesgericht gibt Gysi Recht

Pressemitteilung,

Der Pressesprecher der Fraktion DIE LINKE, Hendrik Thalheim, erklärt:

"Das Hanseatische Oberlandesgericht hat durch Beschluss vom 31. 7. 2008 den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 30. 6. 2008 aufgehoben und verboten, die Äußerung von Frau Birthler "in diesem Fall ist willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann" zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Die Entscheidung erging gegen das ZDF. Damit hat sich bestätigt, was Gregor Gysi von Anfang an erklärte, dass die Behauptung von Frau Birthler falsch und eine üble Nachrede ist. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat sich weder vom ZDF noch von anderen übelwollenden Medienberichterstattungen und auch nicht durch die verleumderische aktuelle Stunde des Bundestages beeindrucken lassen. Frau Birthler missbraucht ihr Amt, um massiv und einseitig gegen Gregor Gysi und damit die Partei „DIE LINKE“ vorzugehen.

Interessant wird nun sein, ob die Medien über den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts ebenso ausführlich berichten wie über den aufgehobenen Beschluss des Landgerichts Hamburg. Das ZDF widmete dem aufgehobenen Beschluss mehrere Minuten in Heute und in Heute Journal. Selbst der Chefredakteur des ZDF, Herr Brender, äußerte sich dazu und erklärte, dass Gregor Gysi versucht habe, die freie Berichterstattung des ZDF zu behindern. Nun aber stellt das Hanseatische Oberlandesgericht fest, dass das ZDF „unzureichend“ recherchiert und „insgesamt unausgewogen“ berichtet habe. Von einer zulässigen Verdachtsberichterstattung könne keine Rede sein. Nun darf man gespannt sein, ob heute so ausführlich über den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts berichtet wird, ob sich der Chefredakteur wiederum selbst erklärt und wie selbstkritisch das Ganze ausfällt.

Auch beim Spiegel darf man gespannt sein, ob er diesem neuen Beschluss so viel Raum einräumt wie dem aufgehobenen Beschluss. In seinem ganzseitigen Beitrag ging der Spiegel davon aus, dass Gregor Gysi in einer völlig neuen Lage sei, sich vollständig verirrt hätte etc. Auch hier müsste ja wohl ein selbstkritischer Beitrag folgen.

Wie dem auch sei. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat Gregor Gysi in vollem Umfang Recht gegeben. Die diesbezüglichen Vorwürfe gegen ihn waren und bleiben falsch."