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Guttenberg zahlte Linklaters Honorar für regierungsinternen Wahlkampf

Pressemitteilung von Axel Troost,

"Wirtschaftsminister Guttenberg hat zugegeben, dass er die britische Kanzlei Linklaters für ein 'angemessenes' Honorar aus Steuermitteln mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes beauftragt hat, um im regierungsinternen Wahlkampf ein Gegengewicht zu den SPD-geführten Ministerien zu schaffen", kritisiert der finanzpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE Axel Troost nach den Antworten auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs. 16/14022). "Das ist eine Veruntreuung von Steuermitteln und eine Instrumentalisierung eines Ministeriums für den Wahlkampf. Beides ist nicht hinnehmbar." Troost weiter:

"Das Guttenberg-Ministerium hat für Gesetzentwürfe zum Finanzwesen nach eigener Aussage weder 'auf Dauer eingerichtete Arbeitseinheiten', noch standen 'ausreichende(n) personelle(n) Ressourcen mit praktischen Kenntnissen und Erfahrungen bei der Sanierung von Banken zur Verfügung', noch ist das Ministerium in der Bundesregierung mit der 'Federführung für das Kreditwesen und die Finanzdienstleistungsaufsicht sowie für die Steuergesetze des Bundes' beauftragt. Zuständig dafür ist das Bundesfinanzministerium.

Obwohl weder zuständig noch personell und inhaltlich dazu in der Lage, hat das Bundeskabinett das CDU-Ministerium für Wirtschaft und Technologie neben dem SPD-geführten Ministerium der Justiz mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs beauftragt. Der Bundesregierung muss von vorn herein klar gewesen sein, dass das BMWi dies nur leisten kann, indem es externe Berater komplett mit der Erarbeitung des Gesetzentwurfs betraut - wie im Fall Linklaters auch geschehen. Aus Gründen des Koalitionsproporzes im Wahlkampf hat das Kabinett damit der Zweckentfremdung von Steuermitteln bewusst Vorschub geleistet.

Das Ziel, eine 'Alternative zur Enteignungslösung im Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz aus Sicht des BMWi zur Verfügung zu stellen' mag der Union politisch im regierungsinternen Wahlkampf opportun erscheinen, den Einsatz von Steuergeldern rechtfertigt es noch lange nicht. Angesichts der Umstände sollte der Bundesrechnungshof prüfen, inwieweit der Tatbestand der Zweckentfremdung für Wahlkampfzwecke erfüllt ist."